Artikel-Schlagworte: „Tanzschule“

  1. Die einer mit einer Erfolgsgarantie ist irreführend, unlauter und daher rechtlich unzulässig.
  2. Es gibt immer wieder Menschen, die auch nach einem Tanzkurs nicht in der Lage sind, das formal Gelernte so anzuwenden, dass daraus eine auch nur einigermaßen ästhetisch anmutende Bewegung ersichtlich ist (LG Landshut, vom 10.12.1997 – 2 HK O 2832/97).

Red. Leitsätze, RA Exner zu OLG Hamm, Urteil vom 29. Januar 2013, Az. 4 U 171/12

Urteil – Tenor

(…) Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf tanzschulische Dienstleistungen mit der Aussage “garantieren wir… den … Lernerfolg” zu werben, wie geschehen auf der Internetseite des Beklagten >Internetadresse< (Anlage zur Klageschrift vom 16. Mai 2012).

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht.(…)

I. Die Parteien, die jeweils eine Tanzschule in F betreiben, streiten im Rahmen der Klage und der Widerklage (negative Feststellungsklage) um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in Bezug auf eine werbende Angabe des Beklagten auf der von ihm betriebenen Internetseite zu einer sog. Lernerfolgsgarantie und in Bezug auf die Bezeichnung “Tanzschule F” bzw. die Domainbezeichnung “*Internetadresse*”.

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Projekt-Management-magisches Dreieck-Bild_Exner

- - Das "magisches Dreieck"; Bild: Exner

Projekt-Management soll helfen

  • bestimmte oder bestimmbare Leistungen
  • In bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Terminen
  • in einem festgelegten Kostenrahmen

zu planen und zu erbringen.

Die vorgenanten drei Punkte werden auch im Projektjargon als „magisches Dreieck“ des Projektmanagements bezeichnet. (Bild nebenstehend)

Management-Prüfung im

Ob die genannten drei Punkte eingehalten werden kann im Tanzsport also zum Beispiel geprüft werden an:

  • Veranstaltung eines Jubiläums-Balls einer
  • Aufbau einer Formation
  • Großturniere, wie GOC, Blaues-Band oder Baltic-Senior
  • Projekten des Deutschen Tanzsport-Verbands ()

Typische Tanzsport-Projekte

Im Bereich des Tanzsports gibt es einige typische Beobachtungen beim Projekt-Management.

Dazu gehört zwar auch, dass die Organisation und Planung sich im Tanzsport oft selbst nicht als Projekt-Management versteht. Doch hier soll es einmal nur um die oben genannten drei Faktoren Leistung, Zeit/Termine und Kosten gehen. Dabei ist festzustellen:

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Internet-Recht; Foto: RA Exner

-; Foto: RA Exner

Aus gegebenem Anlass ist darauf hinzuweisen, dass kommerzielle Kommunikation im Internet besonderen Regeln unterliegt. Dies sind u. a. Regeln im Fernabsatzrecht. Aber auch – und sehr oft übersehen – bestehen werden weitere Informationspflichten ausgelöst: Auch auf Internet-Seiten im oder auf der einer Tanzschulen löst z.B. Preiswerbung von Angeboten Dritter die zusätzliche Informationspflichten nach § 6 Telemediengesetz () aus. Ob dies Videos zum Download oder Musik-Cds zum Verkauf als “Nebengeschäft” der Internet-Hompage sind, ist dabei unerheblich. Inwieweit daneben zusätlich weitere Rechtsbereiche zu beachten sind (z. B. Steuerrecht bei als vermögenswerter Leistung; Gemeinnützigkeit, etc.) hängt vom Einzelfall ab.

Chefsache: Haftung für Schleichwerbung

Zunächst hat der nach Impressum angegebene Betreiber der Seite bzw. Homepage für Schleichwerbung im Interent zu haften. Regelmäßig ist dies der Inhaber einer , der Vorstand bzw. Vorsitzende des Vereins oder der Vorstand bzw. Vorsitzende eines Verbands. Die Einhaltung der Pflichtangaben (Compliance) ist als ihrer Natur nach eine Chefsache. Besonders für gemeinnützige Vereine (i.d.R. Fördervereine) kann eine Schleichwerbung die gravierende Folgen haben: Im schlimmsten Fall den Verlust der Gemeinnützigkeit.

Text Informationspflichten nach § 6 Telemediengesetz

§ 6 TMG [Besondere Informationspflichten bei kommerzieller Kommunikation]

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Tanzpartner-Speed-Dating - Bild aus: TSC-Calypso (clickbar)

Tanzpartner-Speed-Dating - Bild aus: TSC-Calypso (clickbar)

Eine hervorragende Idee für Vereine und Tanzschulen, um zeitgemäß wieder Tänzer und Tänzerinnen in einem für einen - zu aktivieren. Im Zeitalter der zunehmenden Zahlen von Singles, eine klasse Möglichkeit einzelne Tänzer-Seelen zusammen zu führen. Warum bei anderen Vereinen oder Tanzschulen Paare oder Personen abwerben? Ein großes Potential für Tanzen und den liegt brach, weil und wenn die potentiellen Tänzer und Tänzerinnen nicht den geeigneten Partner finden. Hier als Tanzpartner-Suche per Seed-Dating im Verein:

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Nach der Bedeutung und dem Inhalt der AIDA-Formel für Attention, nun der Prüfungpunkt “Interest”. Der hat offensichtlich in den letzten Jahren genau das breite Medieninteresse und den Bezug zum Gesellschaftstanz verloren. Doch seit Kurzem heitßt es allgemein wieder: “Let’s dance!” Wenn nun Vereine, , Paare, Sponsoren das Interesse gerade für sich wecken wollen, dann sollten sie klare Botschaften für ihr einsetzen:

: Marketing-Botschaften

Marketing-Botschaften für bestimmte Anbieter (kleine Liste von Beispielen)

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